Seit 2013 müssen Eltern vor der einvernehmlichen Scheidung den Nachweis erbringen, dass sie an einer Elternberatung teilgenommen haben, um über die mit der Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder informiert zu sein.
Ohne eine derartige Beratung ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Parteien gegenüber dem Gericht - etwa durch Vorlage einer Bestätigung - glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern.
Bei schwierigen Obsorgeverfahren können Familiengerichte Eltern zur Erziehungsberatung verpflichten.
Scheidung bedeutet Veränderung!
Ein Kind kann eine Scheidung nicht verhindern. Es kann nichts dafür, wenn Eltern sich trennen. Dies ist eine Entscheidung der Eltern. Kinder sind niemals daran schuld. Trotzdem fühlen sich viele Kinder dafür verantwortlich. Trennungen sind für Kinder meistens sehr schlimm. Andere sind erleichtert.
Beim Familiengericht wird entschieden, wie es nach der Trennung weitergeht. Kinder haben das Recht, ihre eigene Meinung zu sagen, und Erwachsene sollten das auch ernst nehmen.
Kinder müssen nichts entscheiden aber sie dürfen mitreden. Kinder können zwischen den Eltern nicht vermitteln. Dies ist auch nicht ihre Aufgabe.
Die Zeit, welche das Kind bei den einzelnen Elternteilen verbringt, sollte auf das Alter und die Lebensumstände abgestimmt werden. Dies darf nicht zu einer Belastung für Kinder werden.